a?b·füh·ren abführenI. VERB (mit OBJ)1. jmd. führt jmdn. ab festnehmen und zur Polizeistation o. Ä. bringen einen Dieb abführen2. jmd. führt etwas (an jmdn.) ab zahlen Steuern an den Staat abführenII. VERB (ohne OBJ) etwas führt ab med.: eine Darmentleerung herbeiführen abführend wirkenAbführungPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.a?b?füh?ren (hat) [Vt] 1. jemanden abführen jemanden, der festgenommen wurde, wegbringen: Der Polizist führte den Verbrecher ab 2. etwas (an jemanden) abführen an jemanden Geld bezahlen ; [Vi] 3. etwas führt ab etwas bewirkt, dass sich der Darm entleertTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.abführen (?apfy?r?n) verb trennbar1. Verbrecher verhaften und wegbringen Der Verdächtige wurde in Handschellen abgeführt. 2. Steuern an eine Behörde o. Ä. zahlen Die Lohnsteuer wird direkt an das Finanzamt abgeführt. 3. Medizin Stuhlgang herbeiführen Das Mittel führt schonend ab. 4. Straße, Weg in eine andere Richtung führen Nach 500 m führt der Radweg von der Straße ab. Kernerman English Multilingual Dictionary © 2006-2013 K Dictionaries Ltd.