A?mts·spra·che die Amtssprache SUBST1. die offizielle Sprache in einem Land, die im gesellschaftlichen Leben und von Regierung und Verwaltung benutzt wird2. kein Plur. Amtsdeutsch die Sprache, die von Behörden z. B. in Briefen und Formularen verwendet wird und meist sehr trocken und schwer verständlich istPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.A?mts?spra?che die; die Sprache (od. eine von mehreren Sprachen), die in einem Staat offiziell gesprochen wirdTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.