Amtsinhabers

A?mts·in·ha·ber der jmd., der ein Amt1 innehatPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.A?mt das; -(e)s, Äm?ter 1. eine offizielle Stellung (z. B. beim Staat, in der Kirche), die mit bestimmten Aufgaben und Pflichten verbunden ist : jemanden für das Amt des Parteivorsitzenden suchen|| K-: Amtsantritt, Amtseid, Amtskollege, Amtsmissbrauch, Amtsniederlegung, Amtsperiode, Amtsvorgänger, Amtszeit 2. eine Aufgabe od. Verpflichtung, die jemand übernommen hat: Er übt sein Amt als Jugendleiter gewissenhaft aus; Ich habe das schwere Amt, die Todesnachricht zu überbringen 3. Adm; eine öffentliche (zentrale od. örtliche) Institution ? Behörde : das Amt für Forstwirtschaft|| K-: Amtsarzt, Amtsbezirk, Amtsgang, Amtsinhaber, Amtsvorsteher, Amtszimmer|| -K: Arbeitsamt, Gesundheitsamt, Landratsamt, Schulamt 4. ein Gebäude, in dem ein Amt (3) ist 5. Auswärtiges Amt (D) verwendet als offizielle Bezeichnung für das Außenministerium|| ID in Amt und Würden oft iron; in einer gesicherten beruflichen Stellung; meist kraft meines Amtes (als) geschr veraltend; aufgrund meiner Stellung (als); von Amts wegen geschr; im Auftrag eines Amtes (3) od. aus beruflichen Gründen|| NB: ? waltenI?n?ha?ber der; -s, – 1. der Eigentümer besonders eines Geschäftes od. Lokals: Das Lokal hat den Inhaber gewechselt|| -K: Alleininhaber; Fabrikinhaber, Firmeninhaber, Geschäftsinhaber; Lizenzinhaber, Wohnungsinhaber 2. jemand, der ein Amt, eine Funktion o. Ä. (inne)hat|| -K: Amtsinhaber, Lehrstuhlinhaber, Rekordinhaber || hierzu I?n?ha?be?rin die; -, -nenTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.

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