amtlichsten

a?mt·lichAdj. a?mt·lich amtlich nicht steig.1. von einem Amt stammend eine amtliche Bestätigung, amtliche Dokumente/Verlautbarungen2. offiziell so, dass es dienstlich und nicht privat ist Er sagte, er sei in amtlichem Auftrag hier.PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.a?mt?lich Adj 1. nur attr oder adv; von einem Amt (3) od. einer Behörde (ausgehend) ? behördlich : etwas aus amtlicher Quelle erfahren; das Auto mit dem amtlichen Kennzeichen M-AD 500 2. dienstlich od. offiziell ? privat 3. nicht adv; ernst aussehend, wirkend || ID Ist das amtlich? gespr; a) steht das offiziell fest?; b) ist das auch wirklich wahr?; meist Das ist amtlich gespr; das ist ganz sicherTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.amtlich (?amtl?ç) adjektiv 1. Bekanntmachung, Bestätigung von einer Behörde kommend Diese Praxis wurde per amlichem Erlass verboten. 2. Nachrichtenagentur staatlich eine Überprüfung der amtlichen Wahlkommission amtlich adverb eine amtlich beglaubigte Kopie Kernerman English Multilingual Dictionary © 2006-2013 K Dictionaries Ltd.

Schreibe einen Kommentar

*