allgemein verbindlich

a?ll·ge·mein ver·bi?nd·lichAdj. a?ll·ge·mein ver·bi?nd·lich, all·ge·mein·ver·bind·lich allgemein verbindlich allgemeinverbindlich nicht steig. für alle und überall verbindlich oder geltend allgemeinverbindliche Grundsätze/Regeln/VorschriftenAllgemeinverbindlichkeitPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.a?ll?ge?mein Adj 1. nur attr, nicht adv; allen (od. den meisten) Leuten gemeinsam, von allen ausgehend : auf allgemeinen Wunsch 2. nur adv; bei allen, von allen ? überall (3) ? nirgends : ein allgemein erwartetes Ergebnis 3. nur attr oder adv; alle od. alles betreffend, für alle bestimmt : das allgemeine Wahlrecht|| K-: Allgemeingültigkeit 4. nicht auf Details eingehend od. beschränkt ? speziell : eine allgemein gehaltene Definition|| K-: Allgemeinwissen 5. oft pej; ohne konkreten Inhalt ? banal, oberflächlich : Allgemeines Geschwätz hilft bei der Lösung eines Problems nicht weiter 6. im Allgemeinen in den meisten Fällen ? im Großen und Ganzen 7. allgemein verständlich für alle gut verständlich || hierzu a?ll?ge?mein?gül?tig, a?ll?ge?mein gü?l?tig Adj; a?ll?ge?mein?ver?bind?lich, a?ll?ge?mein ver?bi?nd?lich AdjTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.

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